Anbieter: VELA
VELA Tango 300E - ein motorisierter Trippel-/Schwerlaststuhl bis 200kg Konfigurator
Beschreibung
Der VELA Tango 300E ist ein Schwerlaststuhl mit elektrischer Höhenverstellung und einer maximalen Belastung von 200 kg.
Er unterstützt Menschen mit Behinderungen (z. B. Adipositas, Rückenprobleme, Schwierigkeiten beim Gehen) und Senioren und lässt Sie am Leben im Alltag und Büro wieder aktiv teilnehmen. Mit diesem Trippelstuhl meistern Sie ihren Tag und schonen ihre Energie-Ressourcen. Laufen Sie entspannt im Sitzen von Raum zu Raum, stehen Sie ohne Anstrengung danke elektronischer Unterstützung auf und erreichen z.B. Schränke und Schubladen ohne Anstrengung.
- Die elektrische Höhenverstellung des Stuhls ermöglicht ein selbstständiges Ein- und Aussteigen.
- Während des Sitzens im Stuhl kann der Benutzer seine Sitzhöhe einfach an unterschiedliche Aktivitäten anpassen.
- Hat standardmäßig einen XXX-Sitz (58 cm B x 48 cm T) und eine CX-Rückenlehne (38 cm B x 43 cm H).
- Ein einzigartiges Bremssystem macht den Stuhl zu einer sicheren Basis für verschiedene Aktivitäten.
- Wählen Sie die Kombination von Sitz und Rückenlehne, die zu Ihnen passt und sitzen Sie den ganzen Tag komfortabel. Der Trippelstuhl unterstützt Sie im Aktiven sowie im entspannten Sitzen.
Das Modell ist auf Anfrage auch für Personen bis 300 kg realisierbar, bitte kontaktieren sie uns.
Für eine individuelle Beratung vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserem Vela Studio in der Hamburger Innenstadt.
ErgoObject informiert (Hamburg, Mai 2025)
Wenn Sie sich für den Kauf eines Trippelstuhls // Aufstehhilfe entscheiden, dann entscheiden Sie sich für mehr Selbstständigkeit, mehr Bewegung, mehr Eigenständigkeit und Flexibilität und beugen Stürzen vor. Jedoch spielt die Finanzierung für so ein medizinisches Hilfsmittel eine sehr große Rolle. Doch glücklicherweise erstatten Krankenkassen bzw. Pflegeversicherungen häufig die Kosten für so ein Produkt.
Wann besteht die Chance auf eine Kostenübernahme?
Für eine Erstattung durch die Krankenkasse gelten zwei essenziele Voraussetzungen:
1. Dass ein Arzt die medizinische Notwendigkeit des Trippelstuhls bzw. der Aufstehhilfe diagnostiziert und
2. ein entsprechendes Rezept auf Sie ausstellt, so dass das entsprechende Modell von Ihrer Krankenkasse genehmigt wird.
Warum sollte die Kasse die Kosten übernehmen?
Ihr Anspruch auf einen Rollstuhl beruht auf dem Prinzip, dass es allen Menschen möglich sein soll am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deswegen haben Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, einen Anspruch auf einen Rollstuhl, Trippelstuhl bzw. einer Aufstehhilfe.
Entsprechend hat das Sozialgericht Mannheim mit Gerichtsbescheid vom 23.02.2018 – S 11 KR 3029/17 entschieden: Laut diesem Urteil hat ein Versicherter Anspruch auf Kostenübernahme für einen höhenverstellbaren Therapiestuhl, wenn ohne dieses Hilfsmittel das Grundbedürfnis des selbständigen Wohnens nicht gewährleistet ist.
Bezüglich der Notwendigkeit eines Roll- oder Trippelstuhls wird häufig individuell entschieden. Bei auftretenden Fragen empfehlen wir Ihnen, sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Zum Urteil
https://arbeitsdesk.com/ratgeber/nachrichten/krankenkasse-muss-hoehenverstellbaren-therapiestuhl-uebernehmen-60308.html



