Anbieter: VELA
VELA Tango 300E - ein motorisierter Trippel-/Schwerlaststuhl bis 200kg
Beschreibung
Werden sie wieder selbstständiger mit diesem mobilen Vela-Trippelstuhl!
Der VELA Tango 300E, ausgestattet mit einer elektrischer Höhenverstellung, ist ein Schwerlaststuhl für eine maximale Belastung von 200 kg.
Er wurde für Menschen mit Behinderungen durch z. B. Adipositas, Rückenprobleme, Schwierigkeiten beim Gehen und unwillkürliche Bewegungen aufgrund von Zerebralparese entwickelt.
Übergewichtige Benutzer können sich von einem Bett oder Stuhl aus in einen sicheren und stabilen Stuhl mit Bremse mobilisieren, welches die Durchführung von Aktivitäten erleichtert. Die VELA Tango 300/310 Serie ist sehr robust und kann für Aktivitäten zu Hause, bei der Arbeit, sowie während der Rehabilitation und des Trainings verwendet werden. Der Benutzer kann leichter atmen und die Sauerstoffversorgung des Blutes in aufrechter Sitzposition sicherstellen. Beine, Knien und Hüften werden auch durch Ausführen der Aktivität im Sitzen entlastet, welches zu weniger Muskel- / Gelenkschmerzen und weniger Müdigkeit führt. Es ist möglich, den Stuhl im Sitzen zuschieben / mit ihm zulaufen und bei verschiedenen Aktivitäten zu nutzen, z.B. kochen und dadurch Unbeweglichkeit zu verhindern.
Durch die stabilen Armlehnen eines sicheren, gebremsten Stuhls, können Sie sicher aufstehen und sich sicher hinsetzen. Außerdem gibt es gute Bedingungen für Komfort, da die Sitzhöhe, die Rückenlehne und die Armlehnen je nach Körperbau und Unterstützungsbedarf des Benutzers angepasst werden kann.
Die elektrische Höhenverstellung kann als Hilfe beim Aufstehen verwendet werden und ermöglicht die Einstellung der Sitzhöhe für verschiedene Aktivitäten auf Knopfdruck. Auf diese Weise kann der Benutzer Tagsüber Energie sparen.
Das Modell ist auf Anfrage auch für Personen bis 300Kg realisierbar, bitte kontaktieren sie uns.
Für eine individuelle Beratung vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserem Vela Studio in der Hamburger Innenstadt, oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
ErgoObject informiert (Hamburg, Mai 2025)
Wenn Sie sich für den Kauf eines Trippelstuhls // Aufstehhilfe entscheiden, dann entscheiden Sie sich für mehr Selbstständigkeit, mehr Bewegung, mehr Eigenständigkeit und Flexibilität und beugen Stürzen vor. Jedoch spielt die Finanzierung für so ein medizinisches Hilfsmittel eine sehr große Rolle. Doch glücklicherweise erstatten Krankenkassen bzw. Pflegeversicherungen häufig die Kosten für so ein Produkt.
Wann besteht die Chance auf eine Kostenübernahme?
Für eine Erstattung durch die Krankenkasse gelten zwei essenziele Voraussetzungen:
1. Dass ein Arzt die medizinische Notwendigkeit des Trippelstuhls bzw. der Aufstehhilfe diagnostiziert und
2. ein entsprechendes Rezept auf Sie ausstellt, so dass das entsprechende Modell von Ihrer Krankenkasse genehmigt wird.
Warum sollte die Kasse die Kosten übernehmen?
Ihr Anspruch auf einen Rollstuhl beruht auf dem Prinzip, dass es allen Menschen möglich sein soll am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deswegen haben Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, einen Anspruch auf einen Rollstuhl, Trippelstuhl bzw. einer Aufstehhilfe.
Entsprechend hat das Sozialgericht Mannheim mit Gerichtsbescheid vom 23.02.2018 – S 11 KR 3029/17 entschieden: Laut diesem Urteil hat ein Versicherter Anspruch auf Kostenübernahme für einen höhenverstellbaren Therapiestuhl, wenn ohne dieses Hilfsmittel das Grundbedürfnis des selbständigen Wohnens nicht gewährleistet ist.
Bezüglich der Notwendigkeit eines Roll- oder Trippelstuhls wird häufig individuell entschieden. Bei auftretenden Fragen empfehlen wir Ihnen, sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Zum Urteil
https://arbeitsdesk.com/ratgeber/nachrichten/krankenkasse-muss-hoehenverstellbaren-therapiestuhl-uebernehmen-60308.html



